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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Landratsamt Reutlingen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ganzesachemachen.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landratsamt Reutlingen
Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen

https://www.kreis-reutlingen.de/de/Kontakt/Ihre-Nachricht

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2023 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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